Liebe Schnapsliebhaber und Überbringer,
alles klar, hier gehört ein formaljuristisch dichter Text her, und der kommt auch gleich. Doch vorweg möchten wir Sie unbedingt warnen, dass wir für hier abgegebene Bestellungen keinerlei Liefergarantie vergeben können, weil wir überhaupt gar keine Computer haben. Sie müssen wissen, dass eine hier abgegebene Bestellung über Fax-Server läuft. Das bedeutet, wenn wir aus Versehen kein Papier in unserem Faxgerät haben, erhalten wir auch Ihre Bestellung nicht. Wir geben uns aber die größte Mühe, auch bei noch so großem Bestellandrang immer genügend Papier nachzupacken. Und wenn Ihre Bestellung erst einmal bei uns gelandet ist, dann kümmern wir uns natürlich auch so schnell es geht darum, Ihre Ware auf den Weg zu Ihnen zu bringen. So jetzt müssen wir aber ersteinmal wieder zurück an unsere Kübel. Bis dann, Ihre Kräuterhexen.
Ach ja, und jetzt zu den
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma DRECKMANNS GMBH, nachstehend „Kräuterhexen“ genannt.
I. Allgemeines
- Die hiermit dem Schnapsliebhaber oder Überbringer zur Kenntnis gebrachten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jeden der Kräuterhexen erteilten Auftrag; bei einer laufenden Geschäftsverbindung auch dann, wenn bei Anschluss- oder weiteren Aufträgen nichts Besonderes vereinbart ist.
- Abweichende Vereinbarungen und Bedingungen sind nur dann verbindlich, wenn es sich dabei um Individualvereinbarungen handelt.
- Unklarheiten und Missverständnisse bei nicht schriftlich erteilten Aufträgen gehen zu Lasten des Schnapsliebhabers oder Überbringers.
- Anders lautende Absprachen und Vereinbarungen des Schnapsliebhabers oder Überbringers mit Personen, die das Verkaufsprogramm der Kräuterhexen berechtigt oder unberechtigt anbieten, sind nur nach schriftlicher Bestätigung der Kräuterhexen wirksam.
- Anders lautende Absprachen und Vereinbarungen des Schnapsliebhabers oder Überbringers mit Personen, die das Verkaufsprogramm der Kräuterhexen berechtigt oder unberechtigt anbieten, sind nur wirksam wenn die Kräuterhexen dem zugestimmt hat. Die Rechte und Pflichten der Erfüllungsgehilf(inn)en der Kräuterhexen sind davon ausgenommen.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Liefervertrages und/oder dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Kräuterhexen sind befugt, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch eine rechtlich wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.
- Kunden, die Besteller i.S.d. § 1 Fernabgabe-Gesetz sind, steht das Recht zu, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware schriftlich zu widerrufen. Maßgebend für die Fristwahrung ist die Absendung des Widerrufs. Die Kosten für die Rücksendung trägt bei einer Bestellung mit einem Warenwert bis 40 EURO der Besteller.
II. Angebot und Preise
- Angebote der Kräuterhexen sind freibleibend, Muster und Proben unverbindlich, Beschreibungen und Analysen sind ungefähr. Die genaue Beschreibung der Ware ergibt sich aus der Rechnung.
- Angebote erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart ist, stets in Euro. Während der Lieferzeit eintretende Kurs-, Fracht- und Zolländerungen berechtigen die Kräuterhexen zu entsprechender Preisänderung auch nach Abschluss des Vertrages.
- Die Kräuterhexen können ein verbindliches Angebot annullieren, oder vom Vertrag zurücktreten, wenn Der Schnapsliebhaber oder Überbringer mit Zahlungen im Rückstand ist, wenn eine Kreditauskunft nachweislich unbefriedigend ist, oder wenn für die Kräuterhexen Anlass besteht, die Erfüllung des Vertrages durch den Schnapsliebhaber oder Überbringer als zweifelhaft zu betrachten.
- Verträge kommen auf Grund der schriftlichen Bestätigung der Kräuterhexen oder mit der Übersendung der Ware zustande. Die zugesandte Rechnung gilt als Auftragsbestätigung, wenn eine solche nicht erfolgt ist.
- Währungsänderungen in Deutschland und der Europäischen Union berechtigen die Kräuterhexen zur angemessenen Preisgestaltung nach oben und nach unten, ebenso können zulässige Preisänderungen durch Vorlieferanten gegenüber dem Schnapsliebhaber oder Überbringer auch nach Vertragsabschluss in angemessenem Umfange berücksichtigt werden.
- Soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Preisberechnung in Europäischer Währung zu den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreisen zuzüglich Transportkosten und der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Fabrik in Hamfelde, Deutschland.
- Bei Kaufverträgen mit Endverbrauchern und Nichtkaufleuten, welche innerhalb von vier Monaten seit Vertragsabschluß erfüllt werden sollen, sind die Kräuterhexen an die mit dem Schnapsliebhaber oder Überbringer im Vertrag vereinbarten Preise gebunden.
III. Auftragsannahme / Lieferzeit
- Da es sich bei den angebotenen Waren hauptsächlich um von Hand gefertigte Produkte handelt, deren Vorrat begrenzt ist, werden Aufträge nur unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeiten angenommen.
- Der Schnapsliebhaber oder Überbringer ist an seine Bestellung im allgemeinen längstens sechs Wochen lang gebunden. Dies gilt nicht, wenn die Lieferung durch höhere Gewalt, das Verschulden des Schnapsliebhabers oder Überbringers oder durch andere, von den Kräuterhexen nicht zu vertretende Umstände vereitelt wird.
- Wird eine vereinbarte Lieferfrist von den Kräuterhexen überschritten, so kann der Besteller nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm zu setzenden Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
- Die Kräuterhexen sind berechtigt, wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt, sei es bei den Kräuterhexen, beim Vorlieferanten, beim Transport selbst oder beim Unternehmer, der mit dem Transport beauftragt ist, die Lieferung für die Dauer der Behinderung aufzuschieben, oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
- Falls durch sonstige Umstände ohne Verschulden der Kräuterhexen die Ausführung eines von ihm angenommenen Auftrags ganz oder teilweise unmöglich wird, dann ist er ohne Nachlieferungspflicht zur Beschränkung oder Einstellung der vereinbarten Lieferung berechtigt.
- Schadensersatzansprüche auf Grund verspäteter oder unterbliebener Lieferung sind ausgeschlossen, ausgenommen Artikel IX kommt zur Anwendung.
IV. Lieferung / Versand
- Der Versand der Ware erfolgt auf Kosten und Gefahr des Schnapsliebhabers oder Überbringers. Auch bei frachtfreier Lieferung trägt der Schnapsliebhaber oder Überbringer die Gefahr.
- Wird die Annahme der Lieferung vom Schnapsliebhaber oder Überbringer verweigert, so ist die Kräuterhexen berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und entweder, ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens, 25 % des Kaufpreises zuzüglich Rücknahmekosten oder Ersatz des tatsächlichen Schadens zu verlangen.
- Versicherung gegen Transportschäden, Transportverluste und Bruch erfolgt nur auf ausdrückliches Verlangen des Bestellers zu seinen Lasten.
- Transportschäden und Transportverluste sind den Verkehrsträgern, die den Transport ausführen, vom Schnapsliebhaber oder Überbringer direkt und unverzüglich zu melden mit gleichzeitiger Übersendung einer Mitteilung (Zweitschrift / Kopie) an die Kräuterhexen.
V. Versandhandel und Weiterverkauf an Gewerbetreibende
- Der Vertrieb und das Weiterverkaufen der von den Kräuterhexen bezogenen Waren im Versandhandel oder an Gewerbetreibende gleicher Handelsebene (Großhandel an Großhandel oder Einzelhandel an Einzelhandel) oder Gewerbetreibende vorgelagerter Handelsebene (Einzelhandel an Großhandel), ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Kräuterhexen erlaubt. Eine gegebene Erlaubnis kann von den Kräuterhexen auch ohne Angabe besonderer Gründe jederzeit widerrufen werden.
VI. Beanstandungen des Schnapsliebhabers oder Überbringers
- Der Schnapsliebhaber oder Überbringer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu prüfen.
- Bei offensichtlichen Mängeln der Ware können Beanstandungen bei den Kräuterhexen nur schriftlich innerhalb von acht Tagen nach Empfang der Ware geltend gemacht werden. Die schriftliche Beanstandung muss am achten Tage nach Empfang der Ware bei den Kräuterhexen eingegangen sein.
- Nach der Beanstandung hat der Schnapsliebhaber oder Überbringer diesbezügliche Weisungen der Kräuterhexen abzuwarten; Ersatzlieferung oder Gutschrift kann nur erfolgen, wenn sich die Kräuterhexen davon überzeugt haben, dass der beanstandete Mangel auf ihr Verschulden zurückzuführen ist.
- Ist die Mängelrüge begründet, steht dem Schnapsliebhaber oder Überbringer Ersatzlieferung gleicher Art und Güte zu.
- Reklamationen entbinden den Schnapsliebhaber oder Überbringer nicht von der Einhaltung der Zahlungsbedingungen.
- Über die Ersatzlieferung, oder, soweit dies nicht möglich ist, über die Gutschrift des Warenwerts hinaus, bestehen keine weiteren Ansprüche gegen die Kräuterhexen, insbesondere keine Schadensersatzansprüche wegen unmittelbarer oder mittelbarer Schäden.
- Absatz 6 gilt nicht bei grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Vertragsverletzung der Kräuterhexen, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilf(inn)en.
- Dem Schnapsliebhaber oder Überbringer ist es bei berechtigter Beanstandung unbenommen, Herabsetzung der vereinbarten Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, wenn die Ersatzlieferung nicht innerhalb von vier Wochen nach Feststellung der berechtigten Beanstandung in der ursprünglich zugesicherten Art und Güte erfolgt ist. Wird bei berechtigter Beanstandung der Kauf rückgängig gemacht, erstatten die Kräuterhexen dem Schnapsliebhaber oder Überbringer seine bereits geleisteten Zahlungen, sobald sie wieder im Besitz der beanstandeten Ware sind.
- Die Gewährleistung der Kräuterhexen für von ihnen zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit der gelieferten Ware umfasst nicht solche Schäden oder Mängel, die auf unsachgemäße Behandlung und Lagerung des Schnapsliebhabers oder Überbringers zurückzuführen sind.
- Alles, was mit dem ProdHaftG im Zusammenhang steht, berührt diese Verkaufs- und Zahlungsbedingungen nicht.
VII. Zahlungsbedingungen
- Der Schnapsliebhaber oder Überbringer hat bei Bestellung über das Internet die folgende Zahlungsmöglichkeit: Nachnahme per Post.
VIII. Eigentumsvorbehalt
- Bis zur Bezahlung der Lieferung und Regulierung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung behalten sich die Kräuterhexen das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Schnapsliebhaber oder Überbringer ist berechtigt, die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verarbeiten und zu veräußern.
Verarbeitet der Schnapsliebhaber oder Überbringer die gelieferte Ware mit anderen, der Kräuterhexen nicht gehörenden Waren und Gegenständen, dann wird die Verarbeitung und Umbildung der Ware stets für die Kräuterhexen vorgenommen und die Kräuterhexen werden Miteigentümer an der verarbeiteten Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der verarbeiteten Ware. Nach einer Vermischung der gelieferten Ware mit einer Sache des Schnapsliebhabers oder Überbringers, die als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Schnapsliebhaber oder Überbringer das erworbene Miteigentum der Kräuterhexen für letztere verwaltet. - Statt des Rücktritts können die Kräuterhexen unter den Voraussetzungen des §326 BGB Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen und nach der Differenztheorie zugleich die Kaufsache herausverlangen.
- Veräußert der Schnapsliebhaber oder Überbringer die Ware, oder die aus der Ware hergestellten Sachen, so gehen die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen, gegebenenfalls anteilig, sicherheitshalber auf die Kräuterhexen über. Der Schnapsliebhaber oder Überbringer tritt diese Forderung an die Kräuterhexen ab und wird den Kräuterhexen jederzeit auf Verlangen Auskunft über die abgetretene Forderung erteilen.
- Der Schnapsliebhaber oder Überbringer ist berechtigt, die auf die Kräuterhexen übergegangene Forderung einzuziehen. Die Einzugsbefugnis berechtigt den Schnapsliebhaber oder Überbringer nicht, in anderer Weise, z.B. durch Abtretung oder Pfändung über die Forderung zu verfügen.
- Kommt der Schnapsliebhaber oder Überbringer den Kräuterhexen gegenüber seinen Verpflichtungen nicht pünktlich nach, so können die Kräuterhexen die Einziehungsbefugnis widerrufen und vom Schnapsliebhaber oder Überbringer verlangen, dass er die Abtretung dem Schuldner bekannt gibt.
- Werden die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren, oder die Gegenstände, auf die sich der Eigentumsvorbehalt erstreckt, gepfändet, oder wird über das Vermögen des Schnapsliebhabers oder Überbringers das Konkursverfahren oder Vergleichsverfahren eröffnet, oder werden andere Zwangsmaßnahmen gegen den Schnapsliebhaber oder Überbringer von Dritten angekündigt, so ist der Schnapsliebhaber oder Überbringer verpflichtet, die Kräuterhexen unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
- Der Schnapsliebhaber oder Überbringer ist verpflichtet, den Liefergegenstand auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zu versichern, solange er sich in seinem Lagerbestand befindet; diese Verpflichtung umfaßt auch die ordnungsgemäße Lagerung.
- Die Kräuterhexen verpflichten sich, die ihnen zustehende Sicherheit auf Verlangen des Schnapsliebhabers oder Überbringers insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit sie noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.
- Bei Kaufverträgen mit Nichtkaufleuten und Endverbrauchern hat nur der einfache Eigentumsvorbehalt nach § 455 BGB Gültigkeit, es sei denn, es wird in einer Einzelvereinbarung etwas anderes gesagt.
IX. Bedingungsausnahmen
- Gehört der Vertrag nicht zum Betrieb des Handelsgewerbes des Schnapsliebhabers oder Überbringers, dann entfallen die Absätze 6 von Artikel III, die Absätze 5 und 6 von Artikel VI und die Absätze 1 bis 8 von Artikel VIII dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
X. Erfüllungsort / Gerichtsstand
- Erfüllungsort für die Lieferungen und alle anderen Verpflichtungen der Kräuterhexen ist Hamfelde.
- Ist der Schnapsliebhaber oder Überbringer Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand für alle sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Rechtsstreitigkeiten Schwarzenbek im Herzogtum Lauenburg.
Die Kräuterhexen können daneben nach ihrer Wahl auch bei dem für den Schnapsliebhaber oder Überbringer zuständigen Gericht klagen.
XI. Anwendbares Recht
- Die Rechtsverhältnisse der Vertragspartner unterliegen bundesdeutschem Recht. Ist in Einzelverträgen mit ausländischen Schnapsliebhabern oder Überbringern nichts anderes bestimmt, dann sind die Bestimmungen der „Convention on Contracts for the international Sale of Goods“ (CiSG) nicht anzuwenden.
Die Vertragssprache ist Deutsch. Von einem Vertragspartner vorgegebene Bedingungen, die unseren vorstehend aufgeführten Bedingungen widersprechen, sind ohne Anerkenntnis durch unsere Geschäftsleitung unmaßgeblich.